Auf nach Abu Ghraib!

Einspruch II: Rudolf Taschners Lektüre der Menschenrechtsdeklaration als „Erbauungsprosa“.

Ist das Folterverbot eine Regelung wie viele andere, die uns im Alltag mit einer „roten Linie“ belästigen, die wir angeblich nicht überschreiten dürfen? Folgt man Rudolf Taschners Artikel im „Spectrum“,dann gebietet es eine pragmatische Sicht auf die Wirklichkeit, das Verbot der Folter nicht anders zu handhaben als Rauchverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Bekleidungsvorschriften, an die man sich manchmal hält und in anderen Fällen eben nicht. „Klug gesetzte rote Markierungen“ sollten, so Taschner, ausreichen, um Gesetze mit Epikie, also mit Angemessenheit und Nachsicht, anzuwenden, auch dort, wo es um die Menschenwürde geht.

Das Beispiel, an dem Taschner das angebliche Dilemma des Folterverbots, wie es in Artikel3 der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergeschrieben ist, erläutert, ist der Entführungsfall Metzler aus dem Jahr 2002. Der Polizeibeamte, der dem Entführer Schmerzen androhte, wenn er den Aufenthaltsort des Kindes nicht bekannt gebe, wurde später aufgrund dieser Konvention, die bereits die Androhung von Folter (nicht per se, aber als „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“) verbietet, zu einer Geldstrafe verurteilt.

Wenn Taschner einen pragmatischen Umgang mit dem Folterverbot fordert, weil er in der Deklaration der Menschenrechte nichts anderes erkennen will als „Erbauungsprosa“ (sic!), sollte er das zentrale pragmatische Argument gegen jede Art unmenschlicher Behandlung aber zumindest erwähnen: den Schutz unschuldig Angeklagter. Wenn es dafür eines aktuellen Beispiels bedarf, dann bieten sich, ebenfalls beginnend mit der Jahreszahl 2002, die Opfer der Verhörmethoden an, die die US-Armee und mit ihr verbunde- ne Geheimdienste zuerst in Afghanistan und später im Irak anwandten. Eines ihrer ersten Opfer war ein Taxifahrer, der drei mutmaßliche Terroristen als Fahrgäste transportiert hatte und mit ihnen im Dezember 2002 ins Lager Bagram in Afghanistan gebracht wurde. Er starb fünf Tage später, an den Händen aufgehängt, in seiner Zelle an den Folgen von Tritten gegen seine Gliedmaßen, die ihm von mehreren Soldaten zugefügt wurden. Der Obduktionsbericht vermerkt, dass seine Beine zu Brei geschlagen waren. Hätte er überlebt, wäre eine Amputation nötig gewesen.

Der Film „Taxi to the Dark Side“, der 2007den Oscar als bester Dokumentarfilm erhielt, beschreibt die Hintergründe dieser Methoden, die sich später im Gefängnis von Abu Ghraib im Irak fortsetzten und 2004 an die Öffentlichkeit kamen. Er zeigt, wie die „rote Linie“, die in diesem Fall von der Genfer Konvention vorgegeben war, systematisch von Politikern und Schreibtischtätern unter den Beamten durchbrochen wurde. Im Film kann man Männern wie Donald Rumsfeld und Dick Cheney bei dem von Taschner geforderten „klugen Setzen von roten Markierungen“ zusehen: wie sie mit rhetorischem und juristischem Geschick den Graubereich öffnen, in dem dann sadistische Täter in den unteren Rängen aktiv werden.

Wer sich die Fotos aus Abu Ghraib in Erinnerung ruft, findet dort den Ernstfall der Geschichte aus Dostojewskis „Brüdern Karamasow“, die Taschner benutzt, um dem Leser die universelle Geltung der Menschenwürde auszureden: Dem zerfleischten Kind bei Dostojewski entsprechen die mit Hunden bedrohten und – nach neueren Erkenntnissen – auch von ihnen verletzten Gefangenen in Abu Ghraib. Unter den Tausenden Betroffenen muss es Dutzende, wahrscheinlich Hunderte Unschuldige gegeben haben.

Zur Aufklärung beigetragen hat Folter bisher nur in spekulativen Fernsehserien wie „24“. In der von Taschner beschworenen „prosaischen Wirklichkeit“ war der entführte Jakob von Metzler schon tot, als die Polizei seinem Entführer Schmerzen androhte, und prominente Terroristen lieferten auch nach über 80 Water-Boarding-Torturen durch die CIA vor allem das, was ihre Folterer hören wollten, nämlich die angebliche Verbindung zwischen al-Qaida und Saddam Husseins Massenvernichtungswaffen. Die Auflösung der „roten Linie“ des Folterverbots, das in seiner erweiterten Formulierung verlangt, staatliche Gewalt gegen Menschen stets so anzuwenden, dass ihnen eine Hoffnung auf die spätere Wiederherstellung ihrer körperlichen und geistigen Souveränität bleibt, hat keinen pragmatischen Nutzen, aber fatale Nebenwirkungen. Ist diese Linie einmal porös geworden, sickern Verhaltensweisen in den Alltag, die man längst überwunden glaubte, von der „gesunden Watschn“ bis zur Bereitschaft, noch ein Stück mehr an Bürgerrechten für die Bekämpfung des Terrorismus aufzugeben. ■

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.08.2011)

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