SOS Staatsarchiv: Dieser Umgang ist eine Schande!

(c) Peter Kufner
  • Drucken

Hilferuf. Personalmangel, zu kurze Öffnungszeiten etc.: Eines der bedeutendsten Archive Europas steckt in einer kritischen Situation.

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

Seit Ende Mai, nach der erfolgten Pensionierung des bisherigen Generaldirektors, Wolfgang Maderthaner, befindet sich das Österreichische Staatsarchiv derzeit unter der interimistischen Leitung von Manfred Fink, des Direktors der Abteilung Archiv der Republik, in einer sehr kritischen Situation.

Das Staatsarchiv ist seit seiner Gründung im Juli 1945 eine nachgeordnete Dienststelle des Bundeskanzleramtes. Es ist unbestritten eines der bedeutendsten Archive Europas, ja, im Hinblick auf die historische Bedeutung seiner Bestände, eines der wichtigsten Archive der Welt. Warum? Weil es nicht nur das Schriftgut der Zentralbehörden der Ersten und der Zweiten Republik sowie aus der Zeit der Zugehörigkeit Österreichs zum nationalsozialistischen Deutschen Reich verwahrt, sondern auch die enorm umfangreiche und reichhaltige archivalische Hinterlassenschaft des Kaiserhofes, der Zentralbehörden der Habsburger-Monarchie und des Heiligen Römischen Reichs sowie die Habsburg-Lothringischen Hausarchive. Das Staatsarchiv ist eine Gedächtnisinstitution von europäischem Rang.

240 Regalkilometer an Bestand

Angesichts seiner wissenschaftlichen Bedeutung und des Umfangs seiner Bestände – alles in allem rund 240 Regalkilometer – müsste das Staatsarchiv mindestens 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. In Wirklichkeit aber umfasst sein – noch dazu seit Jahrzehnten von Jahr zu Jahr schrumpfender – Personalstand derzeit nur ziemlich genau die Hälfte (circa 100; im Jahr 2000 waren es immerhin noch 150). Zum Vergleich: Das Belgische Staatsarchiv (mit 328 Regalkilometern an Akten und anderen Beständen) beschäftigt etwa 240 Mitarbeiter, das Tschechische Nationalarchiv (168 Regalkilometer) ungefähr 160 und das Ungarische Nationalarchiv (83 Regalkilometer) sogar rund 210. In Wien entfallen im Durchschnitt auf einen Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin des Archivs 2,33 Regalkilometer, in Brüssel 1,38, in Prag 1,05 und in Budapest weniger als 0,4.

Insbesondere aus dem Ausland angereiste Forscher beklagen sich völlig zu Recht seit Jahren über die zu kurzen Öffnungszeiten der Lesesäle des Staatsarchivs (freitags bleiben sie seit Anfang 2018 überhaupt geschlossen) und die zu geringe Zahl der pro Benutzer pro Tag ausgegebenen Archivalien. Wenn infolge des Personalmangels ein Schließtag unbedingt sein muss, dann muss es doch zumindest nicht an beiden Standorten des Staatsarchivs derselbe Tag sein!

Die meisten Abteilungen und der Großteil der Bestände des Staatsarchivs sind in einem in den 1980er-Jahren errichteten, mittlerweile sanierungsbedürftigen und wegen wiederholter Wasserrohrbrüche für Teile der Bestände gefährlichen Gebäude in der Nähe der Südosttangente in Erdberg untergebracht.

Nur die Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv befindet sich seit 1902 in einem einzigartigen, um die Jahrtausendwende aufwendig generalsanierten Archivzweckbau an der Rückseite des heutigen Bundeskanzleramtes am Minoritenplatz. Gerüchte über Pläne, den Archivstandort am Minoritenplatz aufzugeben und das Haus-, Hof- und Staatsarchiv in die Archivzentrale in Erdberg zu übersiedeln, wollen nicht verstummen.

Wenn diese Expansionspläne des Bundeskanzleramtes nicht schon wegen des Platzmangels in Erdberg nicht realisierbar sind, so werden sie hoffentlich spätestens an einem Veto des Bundesdenkmalamtes gegen den Umbau scheitern. Die Erdberger Speicherreserven werden in wenigen Jahren ohnehin durch die – teilweise längst überfällige – Ablieferung von nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigten Akten der Bundesdienststellen (z. B. des Außenministeriums und der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland) aufgefüllt werden.

Wer wird das Archiv leiten?

Von zentraler Bedeutung für die Zukunft des Österreichischen Staatsarchivs wird es sein, wer – wohl erst nach der Bildung einer neuen Bundesregierung – seine definitive Leitung übernimmt. Der Umstand, dass in der Ausschreibung für den Leitungsposten nur „fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Archivwesens“, nicht aber langjährige berufliche Erfahrung als Archivar bzw. Archivarin gefordert wurden, lässt die Alarmglocken schrillen.

Stattdessen wurden völlig überflüssigerweise „umfangreiche Kenntnisse der Organisation und der Arbeitsweise des Bundeskanzleramtes“ verlangt. Oder wusste das Kanzleramt womöglich schon, wer den Posten bekommen sollte, und die Ausschreibung war auf eine bestimmte Person zugeschnitten?

Es sollte sich zwar von selbst verstehen, muss aber angesichts des Ausschreibungstextes nachdrücklich betont werden: Für die Leitung des Österreichischen Staatsarchivs kommt nur jemand infrage, der aus eigener beruflicher Erfahrung die Herausforderungen großer Archive im digitalen Zeitalter (Stichwörter Digitalisierung und digitale Erschließung der Bestände, elektronische Aktenführung, digitale Langzeitarchivierung) kennt, aktiv am archivischen und archivwissenschaftlichen Diskurs beteiligt ist und über einen tauglichen Plan verfügt, den derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen zu begegnen.

Aber auch die besten Pläne werden sich mit dem derzeitigen Personalstand nicht realisieren lassen. Wahrscheinlich wird über kurz oder lang kein Weg an einer „Befreiung“ des Staatsarchivs aus der Herrschaft des Bundeskanzleramtes, das es offensichtlich nicht zu schätzen weiß, vorbeiführen. Jedenfalls aber müssten die Eigenständigkeit des Archivs und die Zahl seiner Mitarbeiter massiv vergrößert werden, und zwar möglichst rasch. Insbesondere sollten dem Staatsarchiv die Personalhoheit (also das Recht, die jeweils bestqualifizierten Bewerber ohne politische Einflussnahme selbst frei auszuwählen), die Teilrechtsfähigkeit und die Berechtigung, Drittmittel für Forschungs- und andere Projekte einzuwerben, zuerkannt werden.

Durch die unumgängliche Aufstockung des Personalstandes des Staatsarchivs sollte es mittelfristig auch wieder möglich werden, dass zumindest manche Mitarbeiter einen Teil ihrer Dienstzeit wissenschaftlichen Forschungen widmen können. Immerhin enthält das Bundesarchivgesetz in § 12 die folgende Bestimmung: „Das Österreichische Staatsarchiv hat das ihm übergebene Archivgut zu archivieren und nach Maßgabe vorhandener personeller Ressourcen auch wissenschaftlich zu bearbeiten.“

Darf uns nicht gleichgültig sein!

Die sich immer mehr zuspitzende Vernachlässigung des Österreichischen Staatsarchivs durch das Bundeskanzleramt ist eine Kulturschande, für die ich mich als österreichischer Historiker und als Staatsbürger schäme.
Im Übrigen kann es nicht nur Historikern und Historikerinnen, sondern auch der Zivilgesellschaft nicht gleichgültig sein, was mit den Akten der staatlichen Verwaltung passiert und wie der Zugang zu ihnen geregelt und rechtlich gesichert ist.

Der Autor

Thomas Winkelbauer (* 1957) ist Professor für Österreichische Geschichte und Direktor des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung der Universität Wien. Das Institut ist federführend am Masterstudium „Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft“ beteiligt und erfüllt seit über 150 Jahren die Funktion einer österreichischen Archivschule.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2019)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.