Rechtsanspruch auf das „Sie“

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ein in Wien lebender Anwalt klagte den Bürgermeister der Tiroler Gemeinde Kirchdorf, weil ihn dieser duzte – und gewann.

INNSBRUCK. „Es ist einfach lächerlich und skandalös, dass ein Tiroler Gericht so ein Urteil fällt!“ Ernst Schwaiger, Bürgermeister der 3500-Seelen-Gemeinde Kirchdorf, versteht die Welt nicht mehr. Grund: Bei einer Wasserrechtsverhandlung im Februar 2007 duzte der Tiroler den in Wien lebenden Anwalt Univ. Doz. Dr. Wolfgang List, der als Klägervertreter anwesend war, gegen dessen ausdrücklichen Willen.

Bürgermeister: „Deppat“

„So etwas ist mir im Grunde egal“, sagt der Geduzte, „aber insgesamt legte der Bürgermeister mir gegenüber ein Verhalten an den Tag, das sich für einen Politiker nicht gehört.“ Neben dem „Du“ habe ihn Schwaiger zudem für „deppat“ erklärt. Zum Abschied habe er Anwalt List „alles Schlechte“ gewünscht, in Kirchdorf mit Fahrverbot belegt und „Schau', dass g'sund nach Wien kummst!“ nachgeschickt. Das war zu viel für Wolfgang List – im Übrigen gebürtiger Steirer. Nachdem der Bürgermeister sich nicht entschuldigen wollte, reichte der Anwalt Klage auf Unterlassung (der „Du“-Anrede; Anm.) und Widerruf ein.

Das Bezirksgericht Kitzbühel wies diese in erster Instanz ab. Doch am Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) war dem insultierten Anwalt nun mehr Glück beschieden. In seiner Entscheidung kam das Gericht zum Schluss, dass das Duzen im gegenständlichen Fall eine Ehrenbeleidigung darstellt.

Interessantes Detail am Rande: Das OLG bestand auf einer Beweiswiederholung, was als juristische Seltenheit gilt. Weil das Gericht den Eindruck hatte, die Zeugen würden sich mit ihrer „lapidaren Berufung auf Erinnerungslücken einer wahrheitsgemäßen Sachverhaltsdarstellung entziehen“.

Urteil mit Vorbildwirkung?

Im Endeffekt wurde erstmals in Österreich der Rechtsanspruch auf die Anrede mit „Sie“ als Respektsbezeugung, die jedermann zusteht, festgehalten.

„Dieses Urteil wird Vorbildwirkung haben“, ist sich Anwalt List sicher. Allein: Ab welchem Alter das „Sie“ eingefordert werden kann ist noch unklar.

Der Rechtsstreit List gegen Schwaiger könnte indes bald eine Fortsetzung erleben: Anwalt List, der auch an der Universität Innsbruck lehrt, fand durch den aufsehenerregenden Fall in der Region große Beachtung: „Ich werde in Kürze wieder beruflich mit Bürgermeister Schwaiger zu tun haben.“

Das weiß auch der Ortspatron und zeigt sich streitbar: „Ich werde ihn wieder duzen. Ich lass' mich doch nicht mundtot machen. Wenn der Probleme hat, soll er sich in Wien abreagieren.“

AUF EINEN BLICK

Das Verweigern der Anrede mit Sie in einem nicht privaten Gespräch kann den Tatbestand der Ehrenbeleidigung erfüllen. Zu diesem Erkenntnis kommt das Oberlandesgericht Innsbruck. Ein Wiener hatte einen Tiroler geklagt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.05.2008)

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